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BSG, 08.04.1999 - B 2 U 171/98 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen zur Einstufung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Grundsätzlichkeit einer Rechtsfrage - Anforderungen an die Begründung einer Abweichung im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 548 Abs. 1 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 08.04.1999 - B 2 U 171/98 B
Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 2. Juni 1998 - B 2 U 81/98 B -).
- LSG Bayern, 08.04.1998 - L 17 U 143/97
Kein UV-Schutz bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit (Spielerei)
------------------------------------------------------------------ Mit Beschluß vom 08.04.1999 - B 2 U 171/98 B - hat das BSG die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im o.g. LSG-Urteil als unzulässig verworfen.Orientierungssatz zum BSG-Beschluß vom 08.04.1999 - B 2 U 171/98 B -: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des bayerischen Landessozialgericht (Kein Unfallversicherungsschutz beim "Abklatschen" im Betrieb) vom 8.4.1998 - L 17 U 143/97 = HVBG INFO 1999, 1752 wurde als unzulässig verworfen.
- BSG, 21.11.2001 - B 2 U 271/01 B
Beweisantrag und Beweisanregung im sozialgerichtlichen Verfahren
Hierzu gehört nämlich auch die schlüssige Darlegung, daß es sich um einen echten, in prozeßordnungsgerechter Weise formulierten Beweisantrag gehandelt hat und nicht um eine bloße Beweisanregung, mit der das LSG veranlaßt werden sollte, im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlung von sich aus einen Beweis zu erheben (BSG Beschluß vom 25. August 1999 - B 2 U 171/98 B - mwN).